Am Donnerstag, den 06.07.23 hat der Deutsche Bundestag über zwei Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt, beide fanden keine Mehrheit.
Wir als Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e.V. fordern ganz klar ein Suizidpräventionsgesetz. Denn vor einer Neuregelung der Suizidassistenz braucht es dringend eine Regelung der Suizidprävention und das im Sinne einer gesetzlichen Regelung. Dafür sind eine auskömmliche Finanzierung und die Vernetzung suizidpräventiver Angebote notwendig.
Die Eckpunkte der Suizidprävention umfassen dabei umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Therapieangebote, sowie die Verankerung der Pflichtthematik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Angehörige der medizinischen, pflegerischen und sozialen Berufsgruppen.